Edasil®: Einsatzempfehlungen zur Schwermetalladsorption
Natürlicher Calcium-Bentonit
Zur Bindung und Einschränkung der Pflanzenverfügbarkeit von Schwermetallen
EDASIL® dient zur Bodenverbesserung von schwermetallbelasteten Kulturböden.
Wirkungsweise
Die in der Bodenlösung vorliegenden Schwermetalle werden an den freien Sorptionsplätzen des Agrarbentonits EDASIL® gebunden und in das Tonmineralgitter eingebaut.
Weiterhin aktiviert der Bentonit aufgrund seiner großen spezifischen Oberfläche die Bodenmikrofauna und verbessert dauerhaft die Krümelstruktur des Bodens. Schwermetalle werden dadurch langfristig in Ton-Humus-Komplexen und an den Tonmineral-Oberflächen gebunden.
EDASIL® vermindert die Lösungskonzentration von Schwermetallen im Boden und reduziert deren Pflanzenverfügbarkeit deutlich.
Einsatzbereich
EDASIL® wird vorwiegend auf leichten und mittleren Böden mit geringer Sorptionskapazität eingesetzt. Ferner kann EDASIL® zur Stabilisierung von Komposten und zur Erdenaufbereitung eingesetzt werden.
Dosierung
Regelmäßige Anwendung: 100 - 150 g/qm/Jahr
Einmalige Anwendung: 2-3 kg/qm je nach Bodenart und Kontamination
Anwendung
EDASIL® läßt sich in Pulver- und Granulatform ausbringen. Ein anschließendes Einarbeiten mit Fräse, Egge, Krümler oder Harke 30 - 35 cm tief, ist notwendig.
Düngung
Der pH - Wert des Bodens sollte durch eine zusätzliche Kalkung auf mindestens pH 6 eingestellt werden. Physiologisch versauernd wirkende Düngung ist zu vermeiden.
Bei mineralischen Stickstoffgaben ist daher Kalkstickstoff bzw. Calciumnitrat zu bevorzugen.
Anwendungstechnische Beratung
Die Wirksamkeit von EDASIL® zur Melioration schwermetallbelasteter Böden wurde an der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft Berlin nachgewiesen.
Alle Informationen in dieser Druckschrift entsprechen unseren derzeitigen Erfahrungen und Kenntnissen. Alle Angaben stellen Durchschnittswerte dar und gelten nur dann als zugesichert, wenn dies ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde. Da wir auf Verarbeitung und Verwendung unserer Produkte keinen Einfluß haben, müssen wir jegliche Haftung unsererseits hierfür ausschließen. Der Verwender muß die Eignung zu der von ihm beabsichtigten Verarbeitung und Anwendung eigenverantwortlich selbst prüfen. Für Produktberatung wird nur im Rahmen der nebenvertraglichen Aufklärungspflicht gehaftet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bestehende Schutzrechte, Gesetze und Bestimmungen sind zu beachten.
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